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Bei Arzthaftungsprozessen wird immer wieder das Spannungsfeld zwischen dem Ethos des Arztes, heilen zu wollen, und dem berechtigten Anspruch des Patienten, unbeschadet aus der Behandlung zu gelangen sowie hinreichend aufgeklärt worden zu sein, deutlich. Dies erfordert eine ganz besonders sensible Vorgehensweise bei der Bearbeitung von Kunstfehlerprozessen.
Durch den Erwerb theoretischer und praktischer Spezialkenntnisse sowie Fachanwaltslehrgängen, verfüge ich über jahrelange Erfahrungen in diesem komplexen Rechtsgebiet und kann daher dieses Gebiet gleichermaßen sensibel wie fachlich betreuen und bearbeiten.