Medizinrecht Putensen

Mönckebergstr. 27
20095 Hamburg

Telefon:
040 328 097 831

Telefax:
040 328 097 811

E-Mail senden

Rechtsanwältin Christine Putensen

Medizinrecht

Unter Medizinrecht ist alles zu verstehen, was in einem mittelbaren oder unmittelbaren Zusammenhang mit der Ausübung der Heilkunde steht.

Da es sich hierbei um eine sehr komplexe rechtliche Materie handelt, tauchen immer wieder viele Fragen auf, insbesondere:

  • wie Ansprüche von Patienten gegen Versicherer, Ärzte, Zahnärzte, Heilkundigen durchgesetzt werden können
  • wie die Beweislastverteilung ist und welche Beweismittel beigebracht werden müssen
  • wie Patienten vorzugehen haben, wenn sie einen Behandlungsfehler oder Aufklärungsfehler befürchten
  • was zu tun ist, wenn die Krankenversicherungen Leistungen oder Kostenerstattungen verweigern
  • wie Praxisübernahmeverträge, Gemeinschaftspraxisverträge, Praxisgemeinschaftsverträge und sonstige Gesellschaftsverträge mit einem medizinrechtlichen Hintergrund auszugestalten sind und was bei der Anfertigung konkret zu beachten ist
  • ob bestehende Gesellschaftsverträge Bestand haben und auch den berufsrechtlichen Anforderungen genügt
  • wie Ärzte/Zahnärzte ihrerseits Ansprüche gegen die Kassenärztlichen Vereinigungen bzw. kassenzahnärztlichen Vereinigungen durchsetzen können
  • wie sich Ärzte zur Wehr setzen können, wenn Ihnen Honorarrückforderungsbescheide zugehen

Sollte eine dieser Problemfelder Sie belasten, dann nehmen Sie gerne Kontakt mit mir auf, damit ich Ihnen weiter helfen kann.